Freie Werbung für freie Berufe

Werbung war für Ärzte, Anwälte oder Architekten lange ein Fremdwort. Inzwischen hat die EU die meisten berufsständischen Werbeverbote aufgehoben. Dennoch sollten Freiberufler die neuen Informationsmöglichkeiten dezent einsetzen.


Seit berufsständische Werbeverbote weitgehend außer Kraft sind, loten Freiberufler wie Rechtsanwälte, Steuerberater oder Ärzte ihre neuen Kommunikationschancen aus. Dabei setzen sie ganz auf informative Direct Mails. So lassen sich Renommee und Kompetenz intelligent kommunizieren.

Die Konkurrenz ist enorm: Etwa eine Million Freiberufler steht derzeit im Wettbewerb. Während in den Sechzigerjahren lediglich 20.000 Anwälte ihre Klienten bedienten, müssen heute schon 147.000 Anwälte auf Kunden hoffen. Das Aufweichen berufsständischer Werbeverbote ist daher gemessen an den Marktbedingungen sinnvoll. Den letzten Schub für Freiberufler gibt eine EU-Dienstleistungsrichtlinie, die bis Ende 2009 von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss.


Werbeverbote weitgehend abgebaut

"Freiberufler dürfen schon heute beinahe wie Gewerbetreibende werben", sagt der Freiburger Rechtsanwalt Michael Kleine-Cosack, Spezialist für das Werberecht freier Berufe. "Natürlich darf Werbung nicht irreführend oder belästigend sein, doch die berufsspezifischen Werbeverbote werden durch Artikel 24 der neuen Richtlinie weitgehend abgebaut."

"Freiberufler dürfen heute schon beinahe wie Gewerbe- treibende werben."

Michael Kleine-Cosack,


Rechtsanwalt

Potenzielle Klienten, Mandanten und Patienten sollen zwar auch in Zukunft von reiner Werbung verschont bleiben, doch sollen sie auch wissen, was sie kaufen: "Die Bürger haben enorme Informationsdefizite, wenn es um die Dienstleistung von Freiberuflern geht", sagt Kleine-Cosack.

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Freiberufler in Deutschland

Freiberufler arbeiten am häufigsten als ...

Übersicht Selbstständige

Was ist erlaubt?

  • Grundsatz: Sachliche berufsbezogene Informationen sind generell zulässig.
  • Verboten bleibt irreführende Werbung – egal, ob als Printanzeige, Radiospot oder Mailing.
  • Grenzen setzen vor allem die Berufsordnungen und das Wettbewerbsrecht.
  • Informationen erhalten Sie
    bei den zuständigen Berufskammern oder Verbänden.
  • Im Zweifel sollten Freiberufler vor einer Werbeaktion einen Rechtsrat einholen.

Rechtliche Bestimmungen

Freiberufler, die für sich werben möchten, müssen die rechtlichen Grundlagen dafür unbedingt kennen. Wir haben für Sie Gesetze und Verordnungen in einer Linkliste zusammengestellt – sortiert nach Berufen.

Zur Linkliste

Weitere Informationen

Wer in den freien Berufen werben möchte, sollte über den rechtlichen Rahmen Bescheid wissen. Der Bundesverband der Freien Berufe bietet dazu einen Flyer kostenlos zum Download an.

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